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Beachvolleyball Verein gründen — Schritt für Schritt

Veröffentlicht: 10. März 20268 Min. Lesezeit

Voraussetzungen: Mitglieder und Satzung

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Deutschland erfordert mindestens sieben Gründungsmitglieder. Diese Personen müssen volljährig sein und bilden bei der Gründungsversammlung die erste Mitgliederbasis. Wichtig ist, dass ihr euch vorab über den Zweck des Vereins einig seid — bei einem Beachvolleyball-Verein liegt der Fokus auf der Förderung des Beachvolleyball-Sports.

Bevor ihr zur Gründungsversammlung einladet, braucht ihr eine Satzung. Die Satzung ist das Grundgesetz eures Vereins und regelt den Vereinszweck, die Mitgliedschaft, die Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung), Beitragsregelungen und die Auflösung. Für die Eintragung als e.V. muss die Satzung bestimmte Mindestinhalte nach § 57 und § 58 BGB enthalten, etwa den Vereinsnamen (mit dem Zusatz „e.V.“), den Sitz und den Zweck.

Mustersatzungen für Sportvereine findet ihr bei eurem zuständigen Landessportbund oder beim DOSB. Diese Vorlagen könnt ihr an eure Bedürfnisse anpassen. Achtet darauf, dass der Zweck gemeinnützigkeitsfähig formuliert ist, damit ihr später eine Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen könnt — das spart Steuern und öffnet Fördertöpfe.

Gründungsversammlung durchführen

Die Gründungsversammlung ist der offizielle Startschuss für euren Verein. Ladet alle Gründungsmitglieder schriftlich ein und erstellt eine Tagesordnung. Typische Punkte sind: Begrüßung, Beschluss über die Satzung, Wahl des Vorstands und Festlegung der Mitgliedsbeiträge.

Über die Versammlung muss ein Protokoll geführt werden, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben wird. Das Gründungsprotokoll enthält Ort, Datum, die Namen aller Anwesenden, die beschlossene Satzung und das Ergebnis der Vorstandswahl. Dieses Protokoll braucht ihr später für die Eintragung ins Vereinsregister.

Wählt mindestens einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Bei größeren Vereinen empfiehlt sich auch ein Kassenwart und ein Schriftführer. Die gewählten Vorstandsmitglieder sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins und haften im Rahmen ihrer Amtsführung.

Eintragung ins Vereinsregister

Nach der Gründungsversammlung erfolgt die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Dafür benötigt ihr: die Satzung in der beschlossenen Fassung, das Gründungsprotokoll mit allen Unterschriften und die Anmeldung durch den Vorstand, die notariell beglaubigt werden muss.

Die Kosten für die Eintragung liegen bei etwa 75 Euro Gerichtskosten plus Notarkosten (ca. 30-50 Euro). Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Nach der Eintragung darf euer Verein den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) führen.

Parallel zur Eintragung solltet ihr beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen. Dazu reicht ihr die Satzung ein und füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Als gemeinnütziger Verein seid ihr von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit und könnt Spendenbescheinigungen ausstellen.

Mitglieder gewinnen

Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Nach der Gründung ist die Mitgliedergewinnung eine der wichtigsten Aufgaben. Nutzt euer bestehendes Netzwerk — viele Gründungsmitglieder kennen weitere Beachvolleyball-Interessierte. Organisiert offene Trainingseinheiten oder Schnuppertage, um Interessenten den Sport näherzubringen.

Soziale Medien sind ein mächtiges Werkzeug: Erstellt eine Instagram-Seite und eine Facebook-Gruppe, postet regelmäßig Trainingsfotos und Spielergebnisse. Kooperiert mit lokalen Schulen, Universitäten und Fitnessstudios — Aushänge und Flyer an den richtigen Orten erreichen eure Zielgruppe direkt.

Vergesst nicht den Beitritt zu eurem Landessportbund und dem zuständigen Volleyball-Landesverband. Das öffnet den Zugang zu Fördermitteln, Trainerschulungen und dem organisierten Spielbetrieb. Viele Verbände bieten auch Unterstützung bei der Vereinsgründung und Mitgliedergewinnung an.

Digitale Vereinsverwaltung von Anfang an

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